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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 07.02.2024

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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1. ALLGEMEINES

1.1. Für alle Verträge betreffend die Nutzung von Diensten, Lieferungen und sonstigen

Leistungen, welche Frau Mag. Lucy Seteram (im Folgenden auch kurz „Auftrag-

nehmerin“ genannt) mit einem Kunden (in weiterer Folge kurz „Vertragspartner“

genannt) abschließt, gelten ausschließlich diese nachfolgenden Allgemeinen Ge-

schäftsbedingungen (im Folgenden kurz „AGB“ genannt). Abweichendes gilt nur

als vereinbart, wenn dies schriftlich zwischen der Auftragnehmerin und dem Ver-

tragspartner vereinbart worden ist.

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1.2. Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote

an den Vertragspartner, selbst wenn diese nicht nochmals gesondert vereinbart

werden.

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1.3. Die jeweils gültige Fassung dieser AGB kann jederzeit im Internet unter www.lu-

cyseteram.com eingesehen und abgerufen werden und steht dort außerdem zum

Download zu Verfügung bzw. wird auf Anfrage von der Auftragnehmerin übermit-

telt.

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2. VERTRAGSABSCHLUSS

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2.1. Sämtliche Angaben der Auftragnehmerin zu den angebotenen Leistungen an den Vertragspartner sind unverbindlich und freibleibend, insbesondere die auf der

Website ww.lucyseteram.com angebotenen Leistungen.

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2.2. Verbindliche Angebote der Auftragnehmerin können vom Vertragspartner aus-

schließlich schriftlich innerhalb der jeweiligen Angebotsfrist angenommen werden.

2.3. Die zu Angaben zu den jeweiligen Leistungen der Auftragnehmerin gehörigen Unterlagen, wie zum Beispiel Leistungsangaben, Lieferangaben, etc. gelten, sollte

nichts Anderes schriftlich vereinbart sein, nicht als besonders zugesicherte Eigen-

schaften.

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2.4. Allfällige Angebote der Auftragnehmerin können nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistung angenommen werden. Weicht die Annahmeerklärung des

Vertragspartners vom Angebot der Auftragnehmerin ab, so stellt diese abweichende Annahmeerklärung des Vertragspartners ein neues Angebot dar, das von der Auftragnehmerin angenommen werden kann.

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3. PREISE

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3.1. Die Preise, gelten für den im jeweiligen Vertrag aufgeführten Leistungs- und Lie-

ferumfang. Die Beauftragung von Lieferungen oder sonstigen Leistungen, die

über den im Vertrag definierten Umfang hinausgehen (insbesondere Mehr- oder

Sonderleistungen) werden gesondert verrechnet.

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3.2. Alle Preise verstehen sich in Euro. Preisangaben sind, sofern nicht schriftlich

ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, nicht als Pauschalpreis zu verstehen.

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3.3. Alle angegebenen Preise sind, sofern seitens der Auftragnehmerin nichts Abwei-

chendes angegeben ist, exklusive aller Abgaben und Steuern, insbesondere ex-

klusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Allfällige Abgaben und Steuern werden

zusätzlich in Rechnung gestellt.

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3.4. Kosten eines Drittanbieter hat der Vertragspartner separat zu entrichten.

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3.5. Allen Preisen liegt zugrunde, dass die Leistungen kontinuierlich, unbehindert und

ohne Unterbrechung ausgeführt werden können. Mehrkosten durch Behinderun-

gen oder Unterbrechungen des kontinuierlichen Ablaufes, die vom Vertragspart-

ner zu vertreten sind, werden dem Vertragspartner gesondert in Rechnung ge-

stellt.

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4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN, VERZUGSZINSEN, TEILRECHNUNGEN, TERMINVERLUST, EIGENTUMSVORBEHALT

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4.1. Das Entgelt wird sofort mit Bestellung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere

Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiter-

verrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen.

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4.2. Lieferungen der Auftragnehmerin bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des

Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Auftragneh-

merin. Jede Veräußerung, Verpfändung, Vermietung, Sicherungsübereignung

oder anderweitige Überlassung des vorbehaltenen Eigentums an Dritte ist unter-

sagt. Bei Pfändung oder anderer Inanspruchnahme des vorbehaltenen Eigentums

durch Dritte ist der Vertragspartner gehalten, die Auftragnehmerin mittels nach-

weisbarer schriftlicher Verständigung innerhalb von 24 Stunden zu informieren.

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4.3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch die Auftragnehmerin gilt

mangels ausdrücklicher gegenteiliger Erklärung der Auftragnehmerin nicht als Rücktritt vom Vertrag. Es verbleiben der Auftragnehmerin vielmehr neben dem

Anspruch auf Herausgabe die Rechte aus dem jeweiligen Vertrag, insbesondere

auf Ersatz von Schaden und entgangenem Gewinn.

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4.4. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, bleibt davon unberührt.

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4.5. Weiters verpflichtet sich der Vertragspartner für den Fall des verschuldeten Zah-

lungsverzugs, der Auftragnehmerin die entstehenden Mahn- und Inkassospesen,

soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind und in ei-

nem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen, zu ersetzen.

Die Geltendmachung weitergehender Rechte bleibt davon unberührt.

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4.6. Im Falle des Zahlungsverzuges des Vertragspartners ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht) und ist berechtigt Vorauszahlung bzw. Sicherstellung zu verlangen oder nach Festsetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung durch den Vertragspartner bleibt davon unberührt.

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4.7. Hat der Vertragspartner seine Schuld in Raten zu zahlen hat die Auftragnehmerin das Recht, die sofortige Entrichtung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminsverlust). Terminsverlust tritt jedoch dann nicht ein, wenn der Terminsverlust auf bloß geringfügige Verzögerungen oder geringfügige Ungenauigkeiten zurückzuführen wäre.

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4.8. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forde-

rungen der Auftragnehmerin aufzurechnen, ausgenommen die Auftragnehmerin ist

zahlungsunfähig oder der Vertragspartner rechnet mit Gegenforderungen auf, die

im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Vertragspartners ste-

hen, oder der Vertragspartner rechnet mit Gegenforderungen auf, die gerichtlich

festgestellt oder von der Auftragnehmerin anerkannt worden sind.

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4.9. Die Inanspruchnahme von Skonti setzt voraus, dass diese ausdrücklich schriftlich

vereinbart wurden. Ein Skontoabzug bei der Schlussrechnung ist nur zulässig,

wenn alle vorigen Teilrechnungen fristgerecht beglichen worden sind. Ein Skonto-

abzug bei Teilrechnungen ist nur zulässig, wenn ein solcher Skontoabzug auf der

Rechnung vermerkt ist.

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4.10. Die Auftragnehmerin ist berechtigt Teillieferungen/Teilleistungen abzurechnen und entsprechende Teilrechnungen zu legen. In jedem Fall ist die Auftragnehmerin berechtigt Teilrechnungen zu legen, wenn die erbrachten noch nicht abgerechneten Leistungen EUR 1.000,00 netto überschreiten. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen gleichermaßen.

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4.11. Die Rechnungslegung und Übermittlung von Rechnungen auf elektronischem Wege iSd § 11 Abs 2 zweiter Unterabsatz Umsatzsteuergesetz gilt als vereinbart, sofern der Kunde der Auftragnehmerin seine E-Mail-Adresse bekannt gegeben hat und sich nicht gegen eine Übermittlung per E-Mail ausspricht. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Rechnungen auch per Post zu übermitteln.

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5. LIEFERUNG UND LEISTUNG / TERMINÄNDERUNGEN

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5.1. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, vereinbarte Liefer- und Leistungstermine zu

verschieben bzw. Fristen für die Leistungserbringung zu verlängern, wenn eine

Einhaltung der Termine für die Auftragnehmerin unmöglich gemacht oder unan-

gemessen erschwert wird und der Umstand nicht im Einflussbereich der Auftrag-

nehmerin liegt. Dies gilt insbesondere für Arbeitskonflikte Brand, Krieg, Streik,

Pandemie, Umweltkatastrophen etc. Dies gilt auch, wenn derartige unvorherge-

sehene Hindernisse und Umstände bei Unterlieferanten oder Erfüllungsgehilfen

eintreten.

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5.2. Führen von der Auftragnehmerin nicht zu vertretende Umstände dazu, dass die

Auftragnehmerin nicht alle offenen Aufträge fristgerecht erfüllen kann (objektiver

Verzug), so ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet, Fremdleistungen in Anspruch zu nehmen.

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5.3. Leistungen sind am vereinbarten Erfüllungsort zu erbringen. Wurde kein besonderer Erfüllungsort vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Sitz der Auftragnehmerin. Für digitale Dienstleistungen gilt als Erfüllungsort der Sitz der Auftragnehmerin, es sei denn es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.

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5.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von der Auftragnehmerin zur Verfügung

gestellten Lieferungen und Leistungen zum vereinbarten Termin am vereinbarten

Ort abzunehmen. Nimmt der Vertragspartner diese Lieferung oder Leistung nicht

zum vereinbarten Termin oder am vereinbarten Ort ab, hat er der Auftragnehmerin

sämtliche ihr daraus entstandenen Kosten zu ersetzen.

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6. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DES VERTRAGSPARTNERS

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6.1. Der Umfang der zu erbringenden Lieferungen und/oder sonstigen Leistungen er-

gibt sich aus der schriftlichen Vereinbarung zwischen der Auftragnehmerin und

dem Vertragspartner. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen

der schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin. Innerhalb des vom Ver-

tragspartner vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Ge-

staltungsfreiheit seitens der Auftragnehmerin.

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6.2. Die Leistungserbringung erfolgt, sofern zwischen den Vertragsparteien nicht Ab-

weichendes davon vereinbart wurde, online.

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6.3. Die Steigerung des Einkommens, die Reduktion von Ausgaben sowie der Erfolg

von investiertem Geld bzw. eines Unternehmens ist von unterschiedlichen Fakto-

ren abhängig. Die von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen beinhal-

ten daher weder das Erreichen eines bestimmten (finanziellen) Erfolges oder

sonstige Performance finanzieller Investitionen (insbesondere steigendes Ein-

kommen bzw. reduzierte Ausgaben).

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6.4. Die Auftragnehmerin leistet keine rechtliche oder steuerliche Beratung sowie keine Unternehmensberatung und erbringt auch keine Anlage-, Finanz- oder Invest-

mentberatung, wie insbesondere gemäß WAG 2018. Der Vertragspartner ist

selbst für die korrekte Einhaltung sämtlicher rechtlichen Bestimmungen, insbe-

sondere datenschutzrechtlicher Bestimmungen verantwortlich.

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6.5. Der Vertragspartner wird von der Auftragnehmerin zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der

Leistung erforderlich sind. Er wird der Auftragnehmerin von allen Umständen in-

formieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn

diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Ver-

tragspartner trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner

unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben der Auftrag-

nehmerin wiederholt oder adaptiert werden müssen oder verzögert werden.

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6.6. Der Vertragspartner ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Zugriffe auf sämtliche Programme, die von der Auftragnehmerin angeboten werden, ausschließlich persönlich zu nutzen. Dem Vertragspartner ist es, sofern mit der Auftragnehmerin nicht schriftlich Abweichendes davon vereinbart wurde, untersagt, Dokumentationen, Video-, Audio- oder Logindaten an Dritte weiterzugeben oder zum Unterrichten Dritter zu nutzen. Dem Vertragspartner ist es darüber hinaus auch untersagt, Inhalte aus den vorangehend genannten von der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellten Unterlagen bzw. Dateien auf andere Art und Weise teilweise oder zur Gänze, zu anderen Zwecken, als denen, die mit der Auftragnehmerin ausdrücklich vereinbart wurden, zu veröffentlichen.

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6.7. Die Auftragnehmerin kann nach freiem Ermessen die Lieferung oder sonstige Leistung an den Vertragspartner teilweise oder zur Gänze selbst ausführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Lieferungen oder sonstigen Leistungen teilweise oder zur Gänze sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen bedienen. Die Auftragnehmerin wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

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7. RECHTE (GEISTIGES EIGENTUM ETC.)

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7.1. Dem Vertragspartner wird das Recht zur Verwertung der gelieferten Werke und

erbrachten Leistungen nur im Rahmen des im Vertrag beschriebenen Auftrags

eingeräumt.

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7.2. Dem Vertragspartner wird das Recht zur Nutzung der Dienste, Lieferungen und

erbrachten Leistungen ausschließlich im Rahmen des Vertragsinhaltes einge-

räumt. Die Auftragnehmerin räumt dem Vertragspartner, sofern schriftlich nicht

ausdrücklich Abweichendes vereinbart wurde, hinsichtlich der Bereitstellung von

Diensten oder Inhalten keine Rechte zur kommerziellen Nutzung ein. Die Bereit-

stellung von Diensten oder Inhalten durch die Auftragnehmerin stellt keine Ge-

währung von Rechten oder einen Verzicht auf Rechte durch Urheber dar. Die

Dienste der Auftragnehmerin sowie Lieferungen und sonstige Leistungen berech-

tigen den Vertragspartner, sofern schriftlich nicht ausdrücklich Abweichendes ver-

einbart wurde, nicht zur Verwertung, gemäß § 14 bis 18c UrhG.

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7.3. Die Auftragnehmerin übernimmt keine Haftung für Urheberrechtsverletzungen

oder sonstige Immaterialgüterrechtsverletzungen des Vertragspartners.

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7.4. Sofern schriftlich nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart wird, behält sich die Auftragnehmerin sämtliche Rechte und Nutzungen an den Lieferungen, erstellten Unterlagen (insbesondere Entwürfe, Konzepte, Pläne, Strategien) und erbrachten sonstigen Leistungen vor. Die Auftragnehmerin hat daher insbesondere alle eigentums- und immaterialgüterrechtlichen Rechte an den im Rahmen des Vertragsgeschaffenen Lieferungen und sonstigen Leistungen. Die Auftragnehmerin hat daher an den vorgenannten Leistungen – ausgenommen vom Recht des Ver-

tragspartners gemäß Punkt 7.1. – das unwiderrufliche, ausschließliche sowie zeit-

lich, sachlich und räumlich unbeschränkte Werknutzungsrecht. Weiters ist die Auf-

tragnehmerin berechtigt, ihre Rechte an Dritte zu übertragen, daran Sublizenzen

zu erteilen und Werknutzungsrechte bzw. -bewilligungen einzuräumen.

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7.5. Der Verstoß des Vertragspartners gegen die in Punkt 7.2. sowie 7.4. genannten

Bestimmungen berechtigt die Auftragnehmerin zur sofortigen und vorzeitigen Be-

endigung des Vertragsverhältnisses sowie zur Geltendmachung anderer gesetzli-

cher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

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8. GEWÄHRLEISTUNG

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8.1. Besondere bzw. zugesicherte Eigenschaften werden nur dann zum Vertragsinhalt, wenn diese schriftlich vereinbart wurden.

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8.2. Mit der Lieferung und/oder Erbringung gelten gelieferte Waren und/oder Dienst-

leistungen als übergeben und vom Vertragspartner abgenommen.

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9. HAFTUNG / HAFTUNGSAUSSCHLUSS

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9.1. Zum Schadenersatz ist die Auftragnehmerin in allen in Betracht kommenden Fäl-

len bloß im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. Die Haftung

der Auftragnehmerin ist in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Bei

leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin ausschließlich für Personen-

schäden. Dies gilt sinngemäß auch betreffend die Haftung für das Verhalten von Dritten, denen sich die Auftragnehmerin zur Erfüllung vertraglicher Pflichten be-

dient.

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9.2. Die Auftragnehmerin haftet für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im

Falle leichter Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz auf den adäquaten, vertrags-

typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen eines Personenschadens gehaftet wird.

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10. GEHEIMHALTUNG, VERÖFFENTLICHUNG

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Der Vertragspartner verpflichtet sich, sämtliche ihm übergebenen Informationen,

Daten, Berechnungen, Berichte und Programme nur für dieses Projekt zu ver-

wenden und ansonsten geheim zu halten. Werden dem Vertragspartner Ge-

schäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse der Auftragnehmerin bekannt, hat der Ver-

tragspartner auch hinsichtlich dieser Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse

Stillschweigen zu bewahren. Der Vertragspartner hat dabei auch dafür Sorge zu

tragen, dass seine Mitarbeiter bzw. Dritte, die von Seiten des Vertragspartners in

das Projekt involviert werden, diese Geheimhaltungsvereinbarung einhalten.

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11. SONSTIGES

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11.1. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur On-

line-Streit-beilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

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11.2. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Strei-

tigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbrau-

cher beteiligt ist.

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11.3. Die Auftragnehmerin ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor

einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

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11.4. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungs-

normen. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlos-

sen.

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11.5. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

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11.6. Der Vertragspartner ist verpflichtet, der Auftragnehmerin die Änderungen seiner

Anschrift und/oder E-Mail Adresse bekanntzugeben, widrigenfalls Erklärungen der

Auftragnehmerin, die dem Vertragspartner nicht zugegangen sind, als ihm zuge-

gangen gelten, wenn sie an die vom Vertragspartner der Auftragnehmerin zuletzt

bekannt gegebene Anschrift und E-Mail Adresse gesendet werden.

 

11.7. Mitteilungen an Vertragspartner können von der Auftragnehmerin auch per E-Mail versendet werden, sofern der Vertragspartner der Auftragnehmerin seine E-Mail-Adresse bekannt gegeben hat und sich nicht schriftlich gegen eine Kommunikation per E-Mail ausspricht.

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11.8. Die Vertragssprache ist Deutsch.

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